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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 01.07.2002
Aktenzeichen: IV D 2

Schlagzeile:

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Schlagworte:

Datenzugriffsrecht

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Übersicht des Bundesfinanzministeriums enthält eine Vielzahl von Fragen zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung, zu denen die Verwaltung bislang Stellung genommen hat.

Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind im BMF-Schreiben vom 16.07.01 (Aktenzeichen IV D 2 - S 0316 - 136/01) geregelt.

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