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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.07.2002
Aktenzeichen: IV A 5 - S 2225 - 2/02

Schlagzeile:

Verlustabzug nach § 10d EStG in Erbfällen

Schlagworte:

Erbe, Erbfall, Nachlassverbindlichkeit, Verlustabzug, Wirtschaftliche Belastung

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:

Ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust ist nach dem BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 (Aktenzeichen I R 76/99) bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen. Der Erbe kann nach dem BFH-Urteil die Verluste des Erblassers jedoch nur dann ausgleichen bzw. abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet ist.

Im BMF-Schreiben vertritt das Bundesfinanzministerium die Auffassung, dass eine wirtschaftliche Belastung des Erben insbesondere dann nicht vorliegt, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haftet.

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