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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 07.05.2002
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2410 - 17/02

Schlagzeile:

Abstandnahme vom Steuerabzug und Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Körperschaften

Schlagworte:

Erstattung, Kapitalertragsteuer, Steuerabzug

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben enthält Regelungen zur Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und zur Erstattung von Kapitalertragsteuer nach den §§ 44b und 44c EStG. Es ist anzuwenden auf Kapitalerträge, die dem Gläubiger ab dem 1. Juli 2002 zufließen und ersetzt das BMF-Schreiben vom 27. November 1992 sowie Textziffer 5 und 9 des BMF-Schreibens vom 26. Oktober 1992.

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