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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 25.02.2002
Aktenzeichen: IV D 1 - S 7492 - 6/02

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

Schlagworte:

Belgien, NATO-Truppenstatut, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass das im BMF-Schreiben vom 11. Dezember 1978 dargestellte belgische Beschaffungsverfahren ab 1. Januar 2002 für Barzahlungsgeschäfte bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 2.000 Euro gilt (Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut - NATO-ZAbk).

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