Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 31.01.2002 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 2144c - 9/01 |
Schlagzeile: |
Beiträge an rückgedeckte Unterstützungskassen als Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG
Schlagworte: |
Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann ein Trägerunternehmen den Betrag des Beitrages, den die Unterstützungskasse an einen Versicherer zahlt, soweit sie sich die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft (rückgedeckte Unterstützungskasse), als Betriebsausgaben abziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.