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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 24.01.2002
Aktenzeichen: IV A 2 - S 1910 - 24/02

Schlagzeile:

Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags an beschränkt Steuerpflichtige

Schlagworte:

Körperschaftsteuer, Körperschaftsteuererhöhungsbetrag

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt für die letztmalige Anwendung der Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags Folgendes: Eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG alter Fassung für alle Ausschüttungen zulässig, für die der Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nach § 34 Abs. 9 KStG in der Fassung des UntStFG letztmals anzuwenden ist.

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