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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.12.2001
Aktenzeichen: IV D 4 - O2258 - 7/01 / IV D 4 - O2298 - 16/01

Schlagzeile:

Automation in der Steuerverwaltung

Schlagworte:

Automation, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Vordruck

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Zulassung von Vordrucken, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren und im Lohnsteuer- Anmeldungsverfahren abweichen.

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