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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 20.11.2001
Aktenzeichen: IV D 4 - O 2368 - 23/01

Schlagzeile:

Automation in der Steuerverwaltung: Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung (StADÜV)

Schlagworte:

Automation, Datenübermittlung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben nimmt zu dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Anwendung der Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung (StADÜV) Stellung.

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