Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.09.2001 |
Aktenzeichen: | I A 5 - Vw 7216 - 11/01 / IV C 5 - S 2361 -122/01 |
Schlagzeile: |
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Mit Wirkung ab 2002 muss der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert werden. Nach § 39b Abs. 8 EStG wird mit dem BMF-Schreiben der ab 2002 anzuwendende Programmablaufplan bekannt gemacht.