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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2002
Aktenzeichen: III R 17/00

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.01.2000
Aktenzeichen: 3 K 1888/98 I

Schlagzeile:

Zum Behindertentransporter umgebautes Fahrzeug vom Typ "Ford Transit" als ein PKW im zulagenrechtlichen Sinne

Schlagworte:

Behindertentransporter, Ford Transit, Investitionszulage, Krankenwagen, LKW, PkW

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein zum Behindertentransporter umgebautes Fahrzeug vom Typ "Ford Transit" ist jedenfalls dann ein PKW im zulagenrechtlichen Sinne, wenn der Ausbau der zur Beförderung Behinderter dienenden Einrichtungen (hier: ein Lift und Vorrichtungen zur Beförderung von Rollstühlen) und die Zurückversetzung in den ursprünglichen Zustand (hier: Einbau der üblichen Sitzbänke) ohne beträchtlichen Arbeits- und Kostenaufwand möglich ist.

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