Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.05.2002 |
Aktenzeichen: | III R 17/00 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.01.2000 |
Aktenzeichen: | 3 K 1888/98 I |
Schlagzeile: |
Zum Behindertentransporter umgebautes Fahrzeug vom Typ "Ford Transit" als ein PKW im zulagenrechtlichen Sinne
Schlagworte: |
Behindertentransporter, Ford Transit, Investitionszulage, Krankenwagen, LKW, PkW
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein zum Behindertentransporter umgebautes Fahrzeug vom Typ "Ford Transit" ist jedenfalls dann ein PKW im zulagenrechtlichen Sinne, wenn der Ausbau der zur Beförderung Behinderter dienenden Einrichtungen (hier: ein Lift und Vorrichtungen zur Beförderung von Rollstühlen) und die Zurückversetzung in den ursprünglichen Zustand (hier: Einbau der üblichen Sitzbänke) ohne beträchtlichen Arbeits- und Kostenaufwand möglich ist.