Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.03.2002 |
Aktenzeichen: | I R 4/01 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.2000 |
Aktenzeichen: | 15 K 5406/98 F |
Schlagzeile: |
Kein Anwendungsvorrang der §§ 7 ff. des Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) vor § 1 AStG
Schlagworte: |
Außensteuerrecht, Darlehen, Hinzurechnung, Schweiz, Zinsen, Zwischengesellschaft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Gewährt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer ausländischen Enkelgesellschaft ein Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zins, so sind ihre Einkünfte auch dann nach § 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) zu berichtigen, wenn die Einkünfte der Enkelgesellschaft bei ihrer deutschen Muttergesellschaft nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG hinzugerechnet werden.
Hinweis: Eine Doppelbesteuerung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Weise zu vermeiden, dass bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Muttergesellschaft eine Gegenberichtigung vorgenommen wird.