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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2001
Aktenzeichen: 9 K 5246/00

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch für ausländische Flüchtlinge und für Staatenlose

Schlagworte:

Aufenthaltsbefugnis, Ausland, Ausländer, Flüchtling, Kindergeld, Staatenloser

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet III R 51/02 (Abgabe, altes Az: VIII R 39/02). Die anhängigen Rechtsfragen lauten (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Kindergeldanspruch eines Flüchtlings aus Palästina - mit befristeter Aufenthaltsbefugnis, aber ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung- als Flüchtling (i.S. von UNRWA -United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) oder als Staatenloser?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; FlüAbk; AuslG § 51; StaatenlÜbk Art 29; AuslG § 30; StaatenlÜbk Art 24 Abs 1

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