Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2002
Aktenzeichen: V R 56/01

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.03.2001
Aktenzeichen: 7 K 7221/99

Schlagzeile:

Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Konkurs

Schlagworte:

Aufrechnung, Insolvenz, Konkurs, Konkursforderung, Sondervorauszahlungen, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der - an das Finanzamt abgeführten - Vorauszahlungen.

Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV 1993. Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung der Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nur in Betracht, soweit sie nicht zur Tilgung der Jahressteuer benötigt wird.

Hinweis: Der Erstattungsanspruch ist nach Konkurseröffnung in dem an den Konkursverwalter gerichteten Abrechnungsbescheid zur Jahresumsatzsteuer zu berücksichtigen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen