Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.07.2002 |
Aktenzeichen: | X R 31/99 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.08.1998 |
Aktenzeichen: | VII 229/96 |
Schlagzeile: |
Annahme nachträglicher Herstellungskosten bei der Eigenheimförderung
Schlagworte: |
Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Herstellungskosten, Objektverbrauch, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten i.S. des § 10e Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt zumindest eine räumliche Beziehung der nachträglichen Herstellungsarbeiten zu dem Objekt voraus, das sie ergänzen oder vervollständigen sollen.