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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.05.2000
Aktenzeichen: 11 K 7518/99 Kg

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für Ausländer, die nur im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind

Schlagworte:

Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Ausländer, Gleichheit, Kindergeld, Verfassung

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 52/02 (Abgabe; altes Aktenzeichen: VIII R 40/02) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Besteht für Ausländer, die nur im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, ein Anspruch auf Kindergeld? Verletzung des Gleichheitssatzes, wenn Ausländer, die sich mit ihren Kindern - ungeachtet des Aufenthaltstitels - im Bundesgebiet aufhalten und hier erlaubt erwerbstätig sind, vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG (siehe beim BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 4/97, 5/97, 6/97, 9/97, 10/97)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 5; AuslG § 30
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 5.5.2000 (11 K 7518/99 Kg)

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