Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 04.07.2002 |
Aktenzeichen: | V R 8/01 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2000 |
Aktenzeichen: | IV 727/98 |
Schlagzeile: |
Verpachtung eines Teils eines landwirtschaftlichen Betriebes (Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Schlagworte: |
Durchschnittsatz, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Pacht, Verpachtung
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes,
- der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und
- der auch nach Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist,
die Verpachtungsumsätze - wie seine übrigen Umsätze - nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG) behandeln oder unterliegen die Verpachtungsumsätze der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften?