Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.07.2002 |
Aktenzeichen: | V B 112/01 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.05.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 6962/99 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Folgen bei verbilligter Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Catering, Kantine, Mahlzeiten, Sachbezug, Sachbezugsverordnung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Gibt ein Unternehmer an seine Arbeitnehmer Mahlzeiten in einer von einem Dritten (Caterer) betriebenen Kantine verbilligt ab, so gehört zur Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer regelmäßig auch das vom Unternehmer an den Dritten für diese Umsätze gezahlte Entgelt.
Hinweis: Ein Anspruch darauf, wie bei einer vom Unternehmer selbst betriebenen Kantine gemäß Abschn. 12 Abs. 10 bis 12 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) die Bemessungsgrundlage unter Ansatz (lediglich) der amtlichen Sachbezugswerte nach der Sachbezugsverordnung zu ermitteln, besteht nicht.