Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.08.2002 |
Aktenzeichen: | 2 K 249/01 |
Schlagzeile: |
Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Betriebsaufgabe, Investitionsabsicht, Neue Tatsache, Rücklage, Steuerberaterprüfung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht nimmt Stellung zu folgenden Fragen:
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung des Hochschulstudiums der Betriebswirtschaftslehre
- Formell ordnungsgemäßer Nachweis der erbrachten Studienleistungen
- Keine analoge Anwendung der für Wehrpflichtige geltenden Arbeitsplatzschutzvorschriften für Bewerberinnen im Mutterschutz.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.