Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.06.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 51/01 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2000 |
Aktenzeichen: | 6 K 1353/99 E |
Schlagzeile: |
Anzahlungen auf die Anschaffungskosten einer zur Vermietung vorgesehenen Eigentumswohnung als sofort abziehbare verlorene Aufwendungen
Schlagworte: |
Abschreibung, Anschaffungskosten, Anzahlung, Verlorene Aufwendungen, Vorauszahlung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Anzahlungen auf die Anschaffungskosten einer zur Vermietung vorgesehenen Eigentumswohnung sind im Jahr der Zahlung nicht als verlorene Aufwendungen sofort abziehbar, wenn im Zeitpunkt der Zahlung nicht davon auszugehen ist, dass diese ohne Gegenleistung bleiben und eine Rückzahlung nicht zu erlangen sein wird.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst in seiner Entscheidung mit Anzahlungen nach § 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG). Die Vorschrift, wonach Sonderabschreibungen auch auf Anzahlungen gewährt werden können, ist danach kein selbständiger Begünstigungstatbestand. Die Vorschrift regelt lediglich die "Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen", setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 - 3 FördG voraus.