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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2002
Aktenzeichen: XI R 55/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.11.2001
Aktenzeichen: 10 K 122/99

Schlagzeile:

Negative Unterschiedsbeträge sind keine Betriebsausgaben

Schlagworte:

Betriebsausgabe, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Fahrtkosten, Gleichheit, Negativer Unterschiedsbetrag

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Sog. negative Unterschiedsbeträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

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