Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.07.2002 |
Aktenzeichen: | XI R 20/01 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2000 |
Aktenzeichen: | 12 K 129/96 |
Schlagzeile: |
Aufhebung eines nach § 3 Abs. 3 des Zonenrandförderungsgesetzes (ZRFG) erlassenen Bescheides
Schlagworte: |
Billigkeitsmaßnahme, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Rechtsschutzbedürfnis, Zonenrandförderung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Wird die unter einer auflösenden Bedingung ausgesprochene Zulassung von Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 3 des Zonenrandförderungsgesetzes (ZRFG) bei Eintritt der Bedingung durch einen Bescheid aufgehoben, so kann der Streit über den Wegfall der Voraussetzungen der Sonderabschreibung nur in einem Anfechtungsverfahren gegen diesen Bescheid geführt werden.