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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: V R 19/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2000
Aktenzeichen: 5 K 6012/98 U

Schlagzeile:

Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Deponiebetreibern

Schlagworte:

Abfallbeseitigung, Deponie, Steuerpflicht, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Deponiebetreiber, der sich den Abfallbesitzern gegenüber im eigenen Namen zur Abfallentsorgung verpflichtet und dementsprechend auch deren Abfall entsorgt, erbringt an diese steuerpflichtige Leistungen, auch wenn die Deponiebetreiber nach § 3 AbfG, § 16 KrW-/AbfG nur als Vertreter des entsorgungspflichtigen Landkreises gegenüber den Abfallbesitzern hätten tätig werden dürfen.

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