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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2002
Aktenzeichen: XI R 95/97

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.1997
Aktenzeichen: 4 K 1884/94 E

Schlagzeile:

Höchstbetragsberechnung für den Spendenabzug bei Einkünften aus der Beteiligung an einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Schlagworte:

Beteiligung, Höchstbetrag, Organschaft, Spende

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ist ein Steuerpflichtiger an einer Personengesellschaft beteiligt, die Organträger einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist, so bleibt bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgrund des Gesamtbetrags der Einkünfte das dem Steuerpflichtigen anteilig zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft außer Ansatz.

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