Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.07.2002 |
Aktenzeichen: | I R 88/01 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2001 |
Aktenzeichen: | II 383/00 |
Schlagzeile: |
Nachholverbot auch bei rechtsirrtümlich zu niedriger Pensionsrückstellung
Schlagworte: |
Nachholverbot, Pensionsrückstellung, Pensionszusage, Rückstellung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das sog. Nachholverbot gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die in einem vorherigen Wirtschaftsjahr unterblieben sind, gilt auch bei einer Rückstellung, die in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich berechnet worden ist.