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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: I R 88/01

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2001
Aktenzeichen: II 383/00

Schlagzeile:

Nachholverbot auch bei rechtsirrtümlich zu niedriger Pensionsrückstellung

Schlagworte:

Nachholverbot, Pensionsrückstellung, Pensionszusage, Rückstellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das sog. Nachholverbot gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die in einem vorherigen Wirtschaftsjahr unterblieben sind, gilt auch bei einer Rückstellung, die in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich berechnet worden ist.

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