Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.07.2002 |
Aktenzeichen: | III 216/2000 |
Schlagzeile: |
Gewinnerzielungsabsicht bei Profisportler trotz Verlust während der ersten sechs Jahre zu bejahen
Schlagworte: |
Anlaufphase, Liebhaberei, Profisport, Sport, Verlust
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Sportler
Kurzkommentar: |
Bei einem Motorradrennfahrer ist nicht automatisch Liebhaberei anzunehmen, wenn das Gewerbe nach sechs Jahren wegen dauerhafter Verluste eingestellt wurde. Eine Gewinnerzielungsabsicht sei ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn der Betrieb von vornherein eindeutig nicht geeignet war, Gewinne zu erzielen.
Hintergrund: Ein Motorradrennfahrer meldete ein Gewerbe „Professionelle Vermarktung des Motorrad-Straßenrennsports“ an. Sein Ziel: Die Teilnahme an der Weltmeisterschaft, hohe Preis- und Sponsorengelder. Er bestritt jährlich zehn nationale und internationale Rennen und nahm als Höhepunkt seiner Karriere sogar an der Europameisterschaft teil. Doch die Kosten überstiegen die Preisgelder bei weitem. Als dann Sponsoren absprangen, stellte der Profifahrer seinen Betrieb wieder ein.
Das Finanzamt wollte die Verluste in den ersten sechs Jahren nicht anerkennen. Es handele sich um ein privates Hobby und damit um Liebhaberei. Das Finanzgericht teilte diese Auffassung nicht. Wie bei jedem anderen Unternehmer seien bei einem Profisportler Anlaufverluste anzuerkennen. Etwas anderes gelte nur, wenn von vornherein eindeutig feststehe, dass der Betrieb nicht geeignet sei, Gewinne zu erzielen. Das sei aber bei dem Motorradrennfahrer nicht der Fall.