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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2002
Aktenzeichen: IV R 11/01

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2000
Aktenzeichen: 296226K 5

Schlagzeile:

Sanierungsabsicht bei Erlass durch den einzigen Gläubiger

Schlagworte:

Erlas, Gläubiger, Sanierung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Erlässt der einzige gesellschaftsfremde Gläubiger einer sanierungsbedürftigen und sanierungsgeeigneten Besitzpersonengesellschaft einen Teil ihrer Schulden, so ist davon auszugehen, dass er in Sanierungsabsicht handelt, wenn zugleich eine Gesellschafterin auf den ihr gegenüber der Gesellschaft zustehenden Rentenanspruch verzichtet und der Hauptlieferant der Betriebsgesellschaft an diese einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistet.

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