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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2002
Aktenzeichen: 3 K 7554/99 E

Schlagzeile:

Arbeitszimmer eines sowohl angestellten als auch selbständigen Musikers

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Kirchenmusiker, Komponist, Mittelpunkt, Musiker

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 33/02 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Bildet das häusliche Arbeitszimmer bei einem angestellten Kirchenmusikdirektor und Lehrer einer Musikhochschule, der zudem als Musiker und Komponist selbständig tätig ist, den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 5

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil vom 17.06.2004, Aktenzeichen IV R 33/02 (Zurückverweisung). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

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