Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2002 |
Aktenzeichen: | 3 K 7554/99 E |
Schlagzeile: |
Arbeitszimmer eines sowohl angestellten als auch selbständigen Musikers
Schlagworte: |
Arbeitszimmer, Kirchenmusiker, Komponist, Mittelpunkt, Musiker
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 33/02 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Bildet das häusliche Arbeitszimmer bei einem angestellten Kirchenmusikdirektor und Lehrer einer Musikhochschule, der zudem als Musiker und Komponist selbständig tätig ist, den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 5
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil vom 17.06.2004, Aktenzeichen IV R 33/02 (Zurückverweisung). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.