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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2002
Aktenzeichen: 3 K 119/99

Schlagzeile:

Aufwendungen einer GmbH für eine Feier anlässlich des Geburtstages des Geschäftsführers als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben

Schlagworte:

Betriebsausgabe, Betriebsveranstaltung, Geburtstagsfeier, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende, GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Aufwendungen einer GmbH für eine betriebliche Veranstaltung anlässlich des Geburtstages des Vorsitzenden ihrer Geschäftsführung stellen keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern steuerlich absetzbare Betriebsausgaben dar, wenn es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, deren sachliche Veranlassung vorrangig im betrieblichen Zusammenhang des Unternehmens und weniger in der Person des Unternehmers oder Geschäftsführers zu sehen ist.

Hintergrund: Im Streitfall hatte der Vorsitzende der Geschäftsführung anlässlich seines 50. Geburtstages die rund 2.500 Mitarbeiter des Unternehmens sowie 70 Geschäftsfreunde und Bekannte eingeladen. Kostenpunkt: 413.178 DM zzgl. 52.956 DM Mehrwertsteuer. Der Betriebsprüfer unterstellte eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Die Finanzrichter erkannten die Aufwendungen hingegen als Betriebsausgabe an. Der Geburtstag stelle lediglich die äußerliche Anknüpfung für den Termin einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung dar. Die Veranlassung habe vorrangig im betrieblichen Zusammenhang des Unternehmens gelegen.

Hinweis: Die Tatsache, dass auch 70 Geschäftsfreunde und Bekannte eingeladen waren, ändert nach Auffassung der Finanzrichter nichts an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen. Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung sei auch dann betrieblich veranlasst, wenn der Teilnehmerkreis sich nicht ausschließlich aus betrieblichen Mitarbeitern zusammensetzt, sondern eine zu vernachlässigende Anzahl von Gästen aus dem privaten Umfeld des Jubilars sowie Vertretern der lokalen Wirtschaft an der Veranstaltung teilnehmen.

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