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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.09.2002
Aktenzeichen: IV R 66/00

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.10.1999
Aktenzeichen: 13 K 3367/93

Schlagzeile:

Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung und Entnahme eines Grundstücks

Schlagworte:

Bilanzierung, Entnahme, Grundstück, Landwirtschaft, Veräußerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Veräußerung geht einer hinsichtlich der Gewinnrealisierung nur gleichgestellten Entnahme vor. Jedenfalls kann ein bilanziertes Grundstück nach der Veräußerung dann nicht mehr rückwirkend zum vorletzten Bilanzstichtag durch Entnahme ausgebucht werden, wenn diese Bilanz erst nach der Veräußerung des Grundstücks aufgestellt wird.

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