Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.08.2002 |
Aktenzeichen: | 3 K 2028/01 |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis sind
Schlagworte: |
Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Ausländer, Gleichheit, Kindergeld, Verfassung
Wichtig für: |
Ausländer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 54/02 (Abgabe; altes Aktenzeichen: VIII R 79/02) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG § 35
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 22.8.2002 (3 K 2028/01)