Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.01.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 95/99 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.05.1999 |
Aktenzeichen: | III 1146/94 |
Schlagzeile: |
Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Gesellschaftergeschäftsführer, Sozialversicherung, Versicherungspflicht, Zukunftsicherung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen.