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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2002
Aktenzeichen: V R 67/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.06.2001
Aktenzeichen: 3 K 128/98

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung von "Car-Garantie"-Entgelten

Schlagworte:

Entgelt, Fahrzeuglieferung, Gebrauchtwagen, Hauptleistung, Leistung, Nebenleistung, Umsatzsteuer, Versicherungsschutz

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Kfz-Händler

Kurzkommentar:

Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung; sie ist eine eigenständige, steuerfreie Leistung.

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