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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 17.10.2002
Aktenzeichen: I R 24/01

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2000
Aktenzeichen: 6 K 6153/99

Schlagzeile:

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages auch bei nur unwesentlicher Komplementärbeteiligung

Schlagworte:

Ausschließlichkeitsgebot, Gesellschaft mbH & Co., Gewerbesteuer, GmbH, Grundstücksverwaltung, Komplementär, Kürzung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Das Halten einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt unabhängig von dem Umfang der Beteiligung und der daraus erzielten Einkünfte gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).

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