Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.07.2002 |
Aktenzeichen: | V R 44/01 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2001 |
Aktenzeichen: | 11 K 16/92 |
Schlagzeile: |
Umsätze von Wertpapieren eines Vermögensverwalters
Schlagworte: |
Hauptleistung, Nebenleistung, Provisionen, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermögensverwalter, Wertpapier
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Erhält ein Vermögensverwalter von einer Bank Provisionen für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Namen und für Rechnung seines Mandanten, so führt er an die Bank steuerfreie Wertpapierumsätze aus.
Eine (unselbständige) Nebenleistung kommt nur in Betracht, wenn sie gegenüber derselben Person wie die Hauptleistung erbracht wird.