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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2002
Aktenzeichen: V R 44/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2001
Aktenzeichen: 11 K 16/92

Schlagzeile:

Umsätze von Wertpapieren eines Vermögensverwalters

Schlagworte:

Hauptleistung, Nebenleistung, Provisionen, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermögensverwalter, Wertpapier

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Erhält ein Vermögensverwalter von einer Bank Provisionen für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Namen und für Rechnung seines Mandanten, so führt er an die Bank steuerfreie Wertpapierumsätze aus.

Eine (unselbständige) Nebenleistung kommt nur in Betracht, wenn sie gegenüber derselben Person wie die Hauptleistung erbracht wird.

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