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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2002
Aktenzeichen: VI R 112/99

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.05.1999
Aktenzeichen: 2 K 2379/98

Schlagzeile:

Haftungsfolgen für Arbeitgeber bei Verletzung von Anzeigepflichten bei der Lohnsteuer

Schlagworte:

Abtretung, Arbeitslohn, Dritter, Haftung, Lohnsteuer, Rückdeckungsversicherung

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Die Anzeige des Arbeitgebers nach § 38 Abs. 4 Satz 2 EStG ersetzt die Erfüllung der Einbehaltungspflichten. Bei unterlassener Anzeige hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit den Haftungsfolgen (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG) nicht ordnungsgemäß einbehalten.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in der Entscheidung auch mit der Frage, wann ein Lohnzufluss vorliegt bei Abtretung der Ansprüche aus einer zur Absicherung der Versorgungszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an die Ehefrau.

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