Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.08.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 40/97 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.10.1996 |
Aktenzeichen: | 3 K 1806/95 |
Schlagzeile: |
Erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler bei einzelnen Baumaßnahmen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Nach § 7i Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können bei einem im Inland belegenen, denkmalgeschützten Gebäude erhöhte Absetzungen auf Herstellungskosten für eine einzelne Baumaßnahme auch dann vorgenommen werden, wenn die einzelne Maßnahme Teil einer Gesamtbaumaßnahme ist. Voraussetzung ist insoweit, dass die einzelne Baumaßnahme sachlich abgrenzbar und als solche abgeschlossen ist.