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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.08.2002
Aktenzeichen: IV R 57/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2000
Aktenzeichen: 11 K 7478/96 E

Schlagzeile:

Keine Entnahme durch Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke mit Einfamilienhäusern

Schlagworte:

Einfamilienhaus, Entnahme, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Land-und Forstwirtschaft

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Die Bebauung ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Einfamilienhäusern und deren anschließende Vermietung an betriebsfremde Personen führt grundsätzlich nicht zu einer Entnahme, wenn die Nutzungsänderung nur eine Fläche erfasst, die im Vergleich zur Gesamtfläche des Betriebs von geringer Bedeutung ist.

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