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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.08.2002
Aktenzeichen: I R 99/00

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.07.2000
Aktenzeichen: 3 K 67/95

Schlagzeile:

Keine Gesamtrechtsnachfolge bei der Ausgliederung durch Neugründung

Schlagworte:

Ausgliederung, Außenprüfung, Dauerschuld, Gesamtrechtsnachfolge, Gewerbesteuer, Neugründung, Umwandlung, Verbindliche Zusage, Zeitpunkt

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb Steuerschuldner. Er bleibt auch Beteiligter eines anhängigen Aktivprozesses.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof urteilte auch, dass in einem Verfahren über eine Anfechtungsklage eine subjektive Klageänderung nicht sachdienlich ist, wenn der angefochtene Verwaltungsakt weder gegen den in den Prozess eintretenden Beteiligten ergangen ist noch gegen diesen wirkt.

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