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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2002
Aktenzeichen: IV R 3/01

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.1999
Aktenzeichen: 12 K 4737/99 5 K 4280/00 U

Schlagzeile:

Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als Änderungsbescheid

Schlagworte:

Beiladung, Berichtigung, Gewinnverteilung, Steuerbescheid, Treuhandverhältnis, Veräußerungsverlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid mit dem Einspruch angefochten und hebt das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung während des Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird, Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

Hinweis: Überträgt ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil ohne Entgelt auf einen fremden Dritten, so erleidet er nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in Höhe des Buchwertes einen Veräußerungsverlust, sofern die Übertragung keine freigebige Zuwendung darstellt.

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