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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.11.2002
Aktenzeichen: V R 7/02

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2001
Aktenzeichen: 5 K 4280/00 K

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreiheit der Geldspielautomaten-Umsätze?

Schlagworte:

EuGH-Vorlage, Geldspiel, Glücksspiel, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Vorlagebeschluss

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:

1. Ist Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Veranstaltung eines Glücksspiels mit Geldeinsatz nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist?

2. Verbietet Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, den Betrieb eines Geldspielautomaten bereits dann der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn der Betrieb eines Geldspielautomaten durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, oder muss zusätzlich feststehen, dass die außerhalb der Spielbanken betriebenen Glücksspielautomaten in wesentlichen Punkten, wie zum Beispiel beim Höchsteinsatz und beim Höchstgewinn, mit den Geldspielautomaten in den Spielbanken vergleichbar sind?

3. Kann sich der Automatenaufsteller auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen?

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