Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.10.2002 |
Aktenzeichen: | V R 68/01 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.05.2001 |
Aktenzeichen: | 14 K 270/99 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Folgen bei Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften
Schlagworte: |
Gesellschaft, Provisionen, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermittler
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. f des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1993) liegt vor, wenn eine Mittelsperson einer Gesellschaft oder dem zukünftigen Gesellschafter die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags über den Erwerb eines Gesellschaftsanteils nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Erwerb der Gesellschaftsanteile zustande kommt.
Hinweis: Keine Vermittlungsleistung erbringt ein Unternehmer, der einem mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen betrauten Unternehmer Abschlussvertreter zuführt und diese betreut.