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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2002
Aktenzeichen: V R 68/01

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.05.2001
Aktenzeichen: 14 K 270/99

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Folgen bei Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

Schlagworte:

Gesellschaft, Provisionen, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermittler

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. f des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1993) liegt vor, wenn eine Mittelsperson einer Gesellschaft oder dem zukünftigen Gesellschafter die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags über den Erwerb eines Gesellschaftsanteils nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Erwerb der Gesellschaftsanteile zustande kommt.

Hinweis: Keine Vermittlungsleistung erbringt ein Unternehmer, der einem mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen betrauten Unternehmer Abschlussvertreter zuführt und diese betreut.

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