Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.10.2002 |
Aktenzeichen: | VII R 56/00 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.11.1998 |
Aktenzeichen: | 1 K 93/94 |
Schlagzeile: |
Rechtswidrigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen zu Beginn der Vollstreckung
Schlagworte: |
Kontenpfändung, Leistungsgebot, Pfändung, Vollstreckung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, der ein mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordener Steuerbescheid und damit kein wirksamer Vollstreckungstitel und kein Leistungsgebot zugrunde liegt, ist (entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs) nicht nichtig, sondern (anfechtbar) rechtswidrig.
Hinweis: Die in § 249 Abs. 1 und § 254 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) genannten Vollstreckungsvoraussetzungen sind besondere, unabdingbare Statthaftigkeitsvoraussetzungen einer rechtmäßigen Vollstreckung, deren Fehlen bei Beginn der Vollstreckungshandlungen zu einem - auch durch Nachholung der Voraussetzungen während des Vollstreckungsverfahrens - nicht heilbaren Rechtsfehler und bei Anfechtung zur ersatzlosen Aufhebung der dennoch ausgebrachten Vollstreckungsmaßnahme führt.