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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.2002
Aktenzeichen: 6 K 203/01

Schlagzeile:

Tarifvergünstigung für außerordentliche Einkünfte bei Verlustverrechnung (Mindestbesteuerung)

Schlagworte:

Außerordentliche Einkünfte, Mindestbesteuerung, Tarif, Verlust, Verlustverrechnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr die gesamten außerordentlichen Einkünfte der Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG, wenn positive außerordentliche Einkünfte und laufende Verluste unterschiedlicher Einkunftsarten vorliegen, weil zwingend eine Verlustverrechnung (§ 2 Abs. 3 Satz 4 EStG) zu erfolgen hat ?

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