Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 1642/01 |
Schlagzeile: |
Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für Leasinggüter
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Investition, Leasing, Nachweis
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das FG München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG für Leasinggüter.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 38/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für ein Leasingunternehmen - Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht und erforderliche Darlegung einer Identität zwischen beabsichtigter und erfolgter Investition sowie Nachweis einer verbindlichen Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter?
EStG § 7g Abs. 7
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.11.2004, Aktenzeichen: X R 38/02 (unbegründet).