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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2002
Aktenzeichen: 1 K 1642/01

Schlagzeile:

Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für Leasinggüter

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Investition, Leasing, Nachweis

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das FG München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG für Leasinggüter.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 38/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für ein Leasingunternehmen - Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht und erforderliche Darlegung einer Identität zwischen beabsichtigter und erfolgter Investition sowie Nachweis einer verbindlichen Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter?
EStG § 7g Abs. 7

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.11.2004, Aktenzeichen: X R 38/02 (unbegründet).

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