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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: I R 71/01

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2000
Aktenzeichen: 299351K 5

Schlagzeile:

Sondervergütungen bei Leistungen eines Kommanditisten im Auftrag einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Ausland, Personengesellschaft, Tätigkeitsvergütung, Zwischengesellschaft

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Erbringt der Kommanditist einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft (KG) im Auftrag einer Kapitalgesellschaft Managementleistungen zu Gunsten der KG, so sind die hierfür von der KG an die Kapitalgesellschaft gezahlten und von dieser an den Kommanditisten weitergeleiteten Vergütungen Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten.

Hinweis: Ist der Kommanditist in der Schweiz ansässig, so können nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs diese Sondervergütungen nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn sie einer in Deutschland befindlichen Betriebsstätte des Kommanditisten zuzurechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Sondervergütungen eine unselbständige Arbeit des Kommanditisten entgelten. Dann kann dessen Arbeitsstätte als Betriebsstätte zu beurteilen sein.

Ist der Kommanditist eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft, so hängt die Besteuerung der Sondervergütung im Inland davon ab, ob sie der inländischen Betriebsstätte der KG oder der ausländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der Kapitalgesellschaft zuzuordnen sind.

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