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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.09.2002
Aktenzeichen: XI R 67/00

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.1999
Aktenzeichen: 9 K 3288/96

Schlagzeile:

Wiedereinsetzung in Revisionsbegründungsfrist nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Schlagworte:

Finanzgerichtsordnung, Prozesskostenhilfe, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionseinlegungsfrist gewährt, so kann wegen der aufgrund unterschiedlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung bestehenden rechtlichen Unsicherheit über den Beginn der Revisionsbegründungsfrist auch Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren sein.

Hinweis: In seiner Entscheidung befasst sich der Bundesfinanzhof auch mit folgenden Rechtsfrage;
- Verzicht auf die mündliche Verhandlung
- Antrag auf Augenscheinnahme vor Ort als Antrag auf mündliche Verhandlung
- Zurückverweisung der Rechtssache an einen anderen Senat des Finanzgerichts.

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