Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2002 |
Aktenzeichen: | 13 K 128/00 |
Schlagzeile: |
Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung
Schlagworte: |
Außenprüfung, Betriebsprüfung, Prüfungsanordnung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.