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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2002
Aktenzeichen: 13 K 128/00

Schlagzeile:

Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung

Schlagworte:

Außenprüfung, Betriebsprüfung, Prüfungsanordnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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