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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 04.11.2002
Aktenzeichen: 1 K 202/01

Schlagzeile:

Kein Ausbildungsfreibetrag bei Unterbringung bei der in der Nähe wohnenden Großmutter

Schlagworte:

Ausbildungsfreibetrag, Auswärtige Unterbringung, Großeltern

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Bei minderjährigen Kindern wird ein Ausbildungsfreibetrag nur bei auswärtiger Unterbringung des Kindes gewährt. Eine auswärtige Unterbringung setzt voraus, dass Kinder sowohl räumlich als auch wirtschaftlich aus dem Haushalt der Eltern ausgegliedert sind und deshalb an deren häuslichem Leben nicht mehr teilnehmen. Daran fehlt es, wenn ein Kind wochentags bei der in der Nähe wohnenden Großmutter untergebracht ist oder zum Übernachten oder zu den Mahlzeiten in den elterlichen Haushalt zurückkehrt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.:

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