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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2002
Aktenzeichen: XI R 61/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.1998
Aktenzeichen: 15 K 7298/95 E

Schlagzeile:

Pauschale Kürzung des Vorwegabzugs ohne Rücksicht auf die Höhe der Arbeitgeberbeiträge

Schlagworte:

Arbeitgeberbeiträge, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug, Zukunftsicherung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof verweist zur Begründung seiner Entscheidung auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen.

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