Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.2002 |
Aktenzeichen: | XI R 61/00 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.1998 |
Aktenzeichen: | 15 K 7298/95 E |
Schlagzeile: |
Pauschale Kürzung des Vorwegabzugs ohne Rücksicht auf die Höhe der Arbeitgeberbeiträge
Schlagworte: |
Arbeitgeberbeiträge, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug, Zukunftsicherung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof verweist zur Begründung seiner Entscheidung auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen.