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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2002
Aktenzeichen: VI R 161/01

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2001
Aktenzeichen: IV 581/01

Schlagzeile:

Finanzierung von Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber

Schlagworte:

Arbeitslohn, Optimale Gehaltsvereinbarung, Sachbezug, Zukunftsicherung, Zusatzversorgung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von monatlich 10 DM je Arbeitnehmer sind als Barlohn zu qualifizieren, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungskasse keine vertraglichen Beziehungen bestehen.

Hinweis: Auf Barlohnzahlungen findet die Freigrenze für Sachbezüge (ab 2004: monatlich 44 Euro, 2003/2003: 50 Euro, bis 2001 50 DM) keine Anwendung.

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