Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.11.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 161/01 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2001 |
Aktenzeichen: | IV 581/01 |
Schlagzeile: |
Finanzierung von Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Optimale Gehaltsvereinbarung, Sachbezug, Zukunftsicherung, Zusatzversorgung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von monatlich 10 DM je Arbeitnehmer sind als Barlohn zu qualifizieren, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungskasse keine vertraglichen Beziehungen bestehen.
Hinweis: Auf Barlohnzahlungen findet die Freigrenze für Sachbezüge (ab 2004: monatlich 44 Euro, 2003/2003: 50 Euro, bis 2001 50 DM) keine Anwendung.